Baugrund nähe Lobau mit Altbestand
Diese Immobilie konnten wir bereits erfolgreich vermitteln.
Objekt:
Zum Verkauf gelangt ein Baugrundstück mit Altbestand in absoluter Ruhelage mit unverbaubarem Grünblick in 1220 Wien. Von dem ca. 1.105,00 m2 großem Grundstück sind derzeit ca. 120m2 verbaut.
Auf dem Grundstück befindet sich ein 1949 erbautes Einfamilienhaus und Nebengebäude.
Bebauungsmöglichkeiten:
Widmung: W I 6.5m offene & gekuppelte Bauweise.
Nach einer unverbindlichen Einschätzung eines Architektenbüros kann mit einer Planung eines Neubaus mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss eine Nutzfläche von ca. 750m2 erzielt werden.
Lage:
Donaustadt bietet nicht nur Grünland zur Erholung und Entspannung sondern auch eine sehr gute Anbindung and das öffentliche Verkehrsnetz. Sämtliche Nahversorger und etwaige Sportmöglichkeiten liegen unweit von der Liegenschaft entfernt.
- Buslinie 26A ist in 6 Gehminuten erreichbar
- U-Bahn U2 ist durch die Buslinie 26A in ca. 15 Minuten erreichbar
Vertragserrichtung:
Die Vertragsabwicklung sollte nach Wunsch der Verkäufer über die Rechtsanwaltskanzlei DDr. Wolfgang Doppelbauer, 4600 Wels, Rainerstraße 16 durchgeführt werden. Als Honorar würden 1,35% des Kaufpreises zzgl. 20 % Ust. einschließlich Finanzierungspfandrecht zzgl. Barauslagen als vereinbart gelten. Bei Interesse werden sämtliche, für den Verkauf notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel Kaufvertrag, Treuhandvereinbarung, Honorarvereinbarung umgehend zur Verfügung gestellt.
Besichtigung
Für nähere Informationen sowie einen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne unter +43 680 1600 507 und unter freigassner@vialibre.at zur Verfügung.
Eine etwaige Objektbesichtigung erfolgt auf eigene Gefahr.
Zusatzinformationen
Wir erlauben uns Ihnen o.a. Objekt freibleibend und unverbindlich anzubieten. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen und Unterlagen die uns vom Abgeber und/oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.
Für den Fall, dass ein Vertragsabschluss mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachtem Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
wirtschaftliches/familiäres Naheverhältnis: ja
Sie nehmen zur Kenntnis, dass der Immobilienmakler Kraft bestehenden Geschäftsbuches als Doppelmakler tätig sein kann und als solcher tätig ist.
Festhalten wollen wir, dass Sie sich verpflichten, gegenständliche Informationen nicht an Dritte weiterzuleiten. Im Falle des Kaufs oder einer sonstigen Willensübereinkunft dieser oder anderer Objekte des Eigentümers (auch durch Interessensgemeinschaften), sowie bei Weitergabe an Dritte besteht Provisionsplfilcht nach den Richtlinien und Honorarsätzen laut Immobilienmaklerverordnung.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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Diese Immobilie ist vergeben – Ihre wartet vielleicht schon.
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